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Bitte diesen Fragebogen downloaden und ausfüllen. Wir prüfen kostenlos, welche Aufgaben Sie zur Erfüllung der Vorschriften zu erledigen haben.
Senden Sie uns diesen Fragebogen zurück und wir geben Ihnen die Information, ob Sie zu den Firmen gehören, die vom Gesetzgeber verpflichtet wurden bis zum 05.Dezember 2015 das Energieaudit erfüllt zu haben. Sollten Sie dazu gehören und nichts machen, drohen Ihnen bis zu 50.000 € Bußgeld von Amts wegen. Die Prüfung ist kostenlos !
Fragebogen deutscher-energie-verband.de
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Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, füllen Sie diese Unterlage aus, wir sprechen über Ihre Möglichkeiten.
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Ihr Fahrplan zum Energieaudit nach DIN EN 16247 + ISO 50001

Die Verpflichtung zum Energieaudit ergibt sich aus § 47 G Abs. 2  Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung. Die Verpflichtung tritt in Kraft, wenn es im Bundesanzeiger ( April / Mai 2015 ) veröffentlicht wurde / wird und muss bis zum 05.12.2015 umgesetzt sein.

WAs dürfen Sie tun ?


Kaufen Sie Ihren Strom direkt an der Börse ein und profitieren Sie von sinkenden Strompreisen an der Börse.

 

Erkennen Sie bei der Jahresabrechnung den Vorteil ein Guthaben zu haben, als eine Nachzahlung zu erhalten.

 

Genauso einfach werden Sie Ihre Gaskosten senken, fordern Sie Ihr persönliche Berechnung hier ab.


Strom ist Strom – warum mehr zahlen?


Mit steigendem Kostendruck in den Unternehmen rücken auch die Stromkosten immer stärker auf den Prüfstand und in den Mittelpunkt Ihres Interesses.


Verschenken Sie nicht unnötig Kapital, welches Sie in Ihr Unternehmen und Ihre Leistungen investieren können.


Unabhängig vom gewählten Produkt führen die gesetzliche Förderung und der ständige Ausbau der Erneuerbaren Energien zu einem überhöhten Stromangebot an der Börse.


Dies lässt den Börsenpreis tendenziell fallen.


Nur unser Model berücksichtigt diese Entwicklung - im Gegensatz zum klassischen Festpreismodell,  womit Ihnen Jahrzehntelang von den Stadtwerken das Geld regelrecht zu unrecht aus dem Betrieb entnommen wurde.


Den nur wir als Verband geben die Vorteile 1 zu 1 an unsere Unternehmer weiter.



Was müssen Sie tun ?


Seit Beginn des neuen Jahres tickt die Uhr: Keine acht Monate Zeit bleiben denjenigen Unternehmen, die zur Gruppe der sogenannten Nicht-KMU gehören, um erstmalig eines der ab diesem Jahr verpflichtenden periodischen Energieaudits nach DIN EN 16247 nachzuweisen. Wer der Pflicht nicht nachkommt, dem drohen empfindliche Sanktionen: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld können fällig werden. Es empfiehlt sich also eine zeitnahe Beschäftigung mit dem Thema.

Mit Vorliegen des Änderungsentwurfs zum Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) werden die Paragraphen 8 bis 8d in diesem Jahr verbindlich. Demnach sind alle Nicht-KMU,  zu regelmäßigen Energieaudits nach DIN EN 16247 verpflichtet.


Bis zum 5. Dezember 2015 müssen diese erstmals, dann regelmäßig in einem vierjährigen Turnus, durchgeführt werden. Alternativ kann auch ein höherwertiges Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagement-system nach EMAS im Unternehmen eingeführt werden.


Unternehmen, die Energie ver-brauchen, müssen im Jahr 2015 ein entsprechendes Energieaudit durchzuführen.


Auch wenn es bis Dezember noch einige Monate sind, tickt die Uhr dennoch unbarmherzig. Alle möglicherweise betroffenen Unternehmen sollten sich jetzt informieren.


Die Definition, wer unter den Begriff der Nicht-KMU fällt, hat ihre Tücken, gerade was Unternehmensbeteiligungen angeht. Hier gibt es besondere Schwellenwerte zu beachten. Nur, wer rechtzeitig handelt, muss sich am Ende des Jahres keine Sorgen machen.

Was können Sie tun ?


Die Verordnung zur Verbesserung der Energieeffizienz (Bundesgesetzblatt vom 31.07.2013) zur Entlastung von der Energie- und Stromsteuer stellt alle Betriebe des produzierenden Gewerbes und die benannten Energiebeauftragten 2015 und 2016 vor große Herausforderungen.


Es müssen u.a. alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz, ein Energiemanagementsystem nach DIN oder ISO eingeführt, Verbrauchsprofile erstellt und ein Energieaudit vorgenommen werden.

Das erfordert fachlich Kompetenz und neutrales Expertenwissen.

Die Wartezeiten bei den TÜV Instituten liegen schon bei sechs Monaten.

Wer da Handlungsbedarf hat, sollte sich zeitnah mit uns in Verbindung setzen. Jeder Monat später ist verschenktes Geld.

Unsere Ingenieure betreuen u.a. Betriebe aus dem VDMA Verbund, wie z..B. die Schiess GmbH eine Werkzeugmaschinen-fabrik in Aschersleben, Perfecta Bautzen, Armaturenwerke Altenburg sowie z.B. die Firma ORWO in Wolfen, Havlat in Zittau. Wir arbeiten u.a. mit Gutcert, dem TÜV Süd und anderen Zertifizierungsinstituten zusammen.


Unsere KfW gelisteten Ingenieure und Energieauditoren begleiten Sie bei allen Maßnahmen.


Eine zweite Meinung und ein Vergleichs-angebot hat noch keinem geschadet.

Wir kooperieren mit einer Ingenieurge-sellschaft in Berlin und 80 ange-schlossenen gelisteten Beratern und ist eines der führenden Unternehmen zum Thema Energieeffizienz in Deutschland. 


Informationen

Wenn Sie jetzt schon wissen, welches Korn in der nebenstehenden Schütte schlecht ist, könnten Sie es herausnehmen und alles wäre OK.


Wenn Sie es nicht wissen, müssen Sie jedes Korn prüfen.


Genauso verhält es sich mit Informationen, die Sie noch nicht gehört haben. Erst nach den Informationen können Sie entscheiden ob falsch oder richtig !


Unser Verband hat sich zur Aufgabe gemacht, Ihnen die richtigen Informationen zur Verfügung zu stellen und Entscheidungshilfen zu bieten, sowie den Kontakt zu Entscheidern zu vermitteln, die Ihnen bei der Umsetzung der Lösungen helfen.